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Europäische Grundrechte

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Neue Grundrechte tun not. Hat sich doch die Welt gewandelt. Ferdinand von Schirach, Autor und Jurist, formulierte gemeinsam mit anderen engagierten Menschen sechs europäische Grundrechte, die dem europäischen Parlament, der europäischen Kommission sowie den Nationalregierungen vorgelegt werden sollen.
Artikel 1: Umwelt: Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben.
Artikel 2: Digitale Selbstbestimmung: Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten.
Artikel 3: Künstliche Intelligenz: Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen.
Artikel 4: Wahrheit: Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen.
Artikel 5: Globalisierung: Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.
Artikel 6: Grundrechtsklage: Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.

Weitere Informationen:

https://you.wemove.eu/campaigns/fur-neue-grundrechte-in-europa

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